Ab 1. April 2013 müssen alle Wohnungen in Nordrhein-Westfalen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Dies schreibt die aktuelle Landesbaubauordnung vor, die seit diesem Monat in Kraft getreten ist.
Während Neubauten von nun an verpflichtend mit den Rauchmeldern ausgestattet werden müssen, gilt für Bestandswohnungen noch eine grössere Übergangsfrist. Eigentümer von Altbauten haben laut aktueller Verordnung noch bis Ende 2016 Zeit, ihre Wohnungen mit Rauchmeldern auszustatten. Alle Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, durch die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, müssen mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Damit ist Nordrhein-Westfalen nach Bundeslaendern wie Bayern, Niedersachsen oder Thüringen das 12. Bundesland, das die Rauchwarnmeldepflicht gesetzlich vorschreibt.
Auch für Vermieter und Mieter gelten seit Monatsanfang neue Pflichten und Rechte. Auf Basis eines Vermieter-/Mietermodells fällt die Erstinstallation in den Zuständigkeitsbereich des Eigentümers. Die Pflege und Wartung der Systeme obliegt aber den Mietern.
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