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Richtiges Lüften

richtiges lüften „mit Videobeispiel“

Richtig lüften

Haus lüften bei Schnee

Haus Lüften

Tipps zum Lüften und richtigen Heizen im Winter

Wer in der kalten Jahreszeit richtig heizt und lüftet, kann nicht nur seine Betriebskosten senken, sondernvermeidet auch ärgerliche Feuchtigkeitsschäden. „Feuchtigkeit und Schimmel haben in der Regel keine Chance, wenn beim Lüften wichtige Grundregeln beachtet werden“, sagt Ulrich Löhlein, Leiter Servicecenter Hausverwaltung im IVD.

„Am besten ist es, wenn mehrmals täglich alle Fenster und Innentüren kurz geöffnet werden. Das sorgt für einen raschen Austausch der Luft und die Wände kühlen nicht aus.“ Das sei wichtig. Denn wenn warme Raumluft auf eine kalte Wand treffe, bilde sich Kondenswasser an der Wand. Dort entstehe dann ein idealer Lebensraum für Schimmelpilze.

Fenster ankippen fördert Schimmelbildung

Die Mindestzeit für eine Lüftung hängt von der Differenz zwischen der Zimmertemperatur und der Außentemperatur und von der jeweiligen Windstärke ab. „Je kälter es draußen ist, desto kürzer muss gelüftet werden“, erklärt Löhlein. „Aber selbst bei Windstille und geringen Temperaturunterschieden reichen 15 Minuten, wenn die Fenster und Innentüren vollständig geöffnet werden. „Werden dagegen immer nur einige wenige Fenster für längere Zeit angekippt, erhöht sich das Schimmelrisiko in Fensternähe oft beträchtlich. Der Grund: Durch das lange Lüften kühlt die Wand oberhalb des Fensters in der Regel stark aus. Nach Schließen des Fensters bildet sich an den kalten Wandflächen häufig Kondenswasser. „Besonders gefährdet sind die Wandflächen an den Küchenfenstern“, sagt Löhlein. „Denn beim Kochen entstehen oft große Mengen Wasserdampf, die dann an der kalten Wand vorbei durch das angekippte obere Fenster nach draußen abgeleitet werden.“

Innentüren schließen

Feuchtigkeitsschäden können aber auch durch das Heizverhalten der Bewohner begünstigt werden. Der IVD rät beispielsweise ausdrücklich davon ab, ein sonst unbeheiztes Schlafzimmer über das Wohnzimmer mit zu beheizen. „Das führt dazu, dass die in der Regel feuchtwarme Luft aus dem Wohnzimmer sich im Schlafzimmer abkühlt, so dass sich die Feuchtigkeit dort niederschlägt“, erklärt Löhlein. „Daher sollten die Türen zwischen beheizten und unbeheizten Räumen immer geschlossen bleiben.“

Kontinuierlich Heizen

Außerdem empfiehlt es sich bei mehrstündiger Abwesenheit, die Heizung nie ganz abzustellen. „Wer seine Wohnung regelmäßig tagsüber auskühlen lässt und sie dann wieder aufheizt, zahlt oftmals drauf“, sagt Löhlein. „Denn insbesondere bei modernen Heizungsanlagen ist es in der Regel günstiger, eine abgesenkte Durchschnittstemperatur zu halten, als allabendlich bei „Null“ zu beginnen.“

Heizungsanlage regelmäßig warten

Niedrige Betriebskosten lassen sich allerdings nur erreichen, wenn die Heizungsanlage selbst auch regelmäßig überprüft und gegebenenfalls gewartet wird. Dazu gehört beispielsweise, dass die Thermostate mehrmals jährlich untersucht und die Temperaturregler bewegt werden. Denn nicht selten klemmt einer der Regler und das führt dann unter Umständen zum ungewollten Dauerbetrieb.

Mindestens einmal jährlich sollte eine Heizung entlüftet und ihr Flüssigkeitsstand überprüft werden. Der Grund: Luft ist ein wesentlich schlechterer Wärmeleiter als Wasser und so führen Blasen in den Rohrleitungen zu erheblichen Energieverlusten. Der IVD empfiehlt, diese Wartungsarbeiten dem Hauswart zu überlassen. „Viele Laien wollen zu viel des Guten und lassen beim Entlüften auch Wasser ab“, warnt Löhlein. „Das führt dann zu einem Druckabfall in Rohren und Heizkörpern. Ist der Druck zu niedrig, kann das Wasser nicht mehr optimal bewegt werden und die Heizung funktioniert nicht mehr.“

Heizung nicht eigenmächtig abbauen

Überraschende Änderungen der Druckverhältnisse gibt es aber auch dann, wenn Heizkörper eigenmächtig abgebaut werden. Was insbesondere zu Beginn der Heizperiode völlig abwegig klingt, ist in deutschen Wohnungen häufige Praxis. „Des Öfteren ist ein Heizkörper den Einrichtungswünschen im Wege“, sagt Löhlein. „Gelegentlich wird dann das ungewünschte Objekt einfach demontiert. Die Auswirkungen der verkürzten Leistungswege und der verringerten Heizkapazitäten werden dann oft erst Monate später bemerkt, wenn in der Wohnung nicht mehr die gewohnten Temperaturen erreicht werden.“

Pflicht zum Heizen

Ärgerlich ist es zudem, wenn andere Hausbewohner überhaupt nicht heizen, weil dann beispielsweise die Heizkosten der anderen Parteien deutlich steigen und an den angrenzenden Wänden und in der unbeheizten Wohnung selbst vermehrt Feuchtigkeitsschäden drohen. Wohnungsmieter sind daher verpflichtet, ihre Wohnung in den Kältemonaten mindestens mäßig zu heizen. Andernfalls ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag fristgerecht zu kündigen (LG Hameln AZ.: 10 S 163/07).

Quelle: Http://ivd.net